Kosten Familienrecht

Familienrechtliche Verfahren Kosten

Honoraransätze bei sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wird:

 

kurzer Brief / E-Mail

EUR

40,00

Brief / E-Mail

EUR

80,00

Brief (entsprechend Schriftsatz)

EUR

487,00

Besprechung / Telefonat kurz (= bis 10 Minuten)

EUR

65,00

Besprechung / Telefonat pro angefangener 1/2 Stunde

EUR

195,00

Verhandlung pro Stunde erste Instanz

EUR

487,00

Schriftsatz, Antrag

EUR

487,00

Kurzer Schriftsatz

EUR

245,00

Ganz kurzer Schriftsatz z.B. nur Vollmachtsbekanntgabe

EUR

55,00

Rechtsmittel an 2. Instanz

EUR

608,00

Rechtsmittel an 3. Instanz

EUR

730,00

Aktenstudium, Literaturstudium, Recherchen, etc. pro angefangener 1/2 Stunde

EUR

180,00

Reisezeit pro 1/2 Stunde

EUR

80,00

Vertrags-/Vergleichsentwurf nach Zeitaufwand, pro angefangener 1/2 Stunde

EUR

180,00

 

Die genannten Beträge verstehen sich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

 

Zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr wird für Besprechungen und Telefonate ein Zuschlag von 50 % verrechnet, nach 20:00 Uhr und am Wochenende ein Zuschlag von 100 %.

 

BITTE BEACHTEN SIE, DASS EIN ALLENFALLS VOM PROZESSGEGNER IN EINEM GERICHTSVERFAHREN ZU LEISTENDER KOSTENERSATZ SELBST BEI GÄNZLICHEM OBSIEGEN GERINGER SEIN KANN.